Ihre Risiken
Befinden Sie sich in einer Zwickmühle?
Die Aufforderung der Bank (gem. § 18 KWG-Offenlegung der Einkommens und Vermögensverhältnisse) alle geforderten Unterlagen und Nachweise einzureichen, bringt den Kreditnehmer in eine Dilemmasituation: Machen Sie es nicht, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Kommen Sie dem Wunsch nach, passiert das bereits Beschriebene.
Bitte bedenken Sie:
- Welche Unterlagen wurden der Bank und wann das letzte Mal vorgelegt?
- Sind aus heutiger Sicht die damals gemachten Angaben vollständig und richtig?
- Haben Sie sich, um in Ruhe und Frieden mit der Bank bleiben zu können, so positiv wie nur möglich dargestellt? (Was menschlich verständlich und auch nicht verboten ist)
Die Bank bewertet die Situation anders als Sie:
Die Bank kann sich, falls Ihre Angaben nicht oder nicht ganz zutreffend waren, von Ihnen hinters Licht geführt fühlen.
Die Bank könnte den Standpunkt einnehmen, dass sie so das Kreditengagement niemals eingegangenen wäre. Sicherlich waren Ihre zuletzt gemachten Angaben alle zutreffend, aber die heutigen Zahlen stellen im Vergleich eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse dar.
Sie befinden sich in Gefahr, denn:
Die Bank könnte nun das Kreditengagement notfalls auch außerordentlich kündigen. Wenn diese Gefahr besteht, müssen Sie überlegen, ob Sie dem Drängen der Bank nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nachkommen. Die Bank müsste dann entscheiden, ob sie das Kreditverhältnis wegen Nichterfüllung der Offenlegungspflicht kündigt. Das wäre abzuwarten und dann ein feiner Unterschied für Sie.
Warum sollten Sie sich der Bank so ausliefern?
Zurück zu Ihrer Situation. Vielleicht war es damals so, dass Sie auch nicht alles angegeben haben, was Ihnen an Einkommen und Vermögen zur Verfügung stand. Oder es sind Ihnen seit Ihrer letzten Angabe gegenüber der Bank Einkommens- und Vermögenswerte zugeflossen, weil Sie zum Beispiel geerbt haben. Jetzt muss Ihnen klar sein, dass die Bank auf diese Vermögenswerte als Zusatzsicherheiten zugreifen wird. Damit wird Ihnen Ihr Handlungsspielraum genommen. Sie werden sich also sehr gut überlegen müssen, wie Sie sich in der Frage der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnissen verhalten sollen.
Insbesondere, wenn sich Ihr Kreditengagement in der Krise befindet.
Spätestens hier brauchen Sie die Erfahrung und die Unterstützung eines Spezialisten und vielleicht auch eines Anwalts, die aus der Erfahrung vieler anderer Fälle wissen, wie hier richtig zu verfahren ist.
Lesen Sie weiter, welche Möglichkeiten Ihnen bleiben und wie die Sicht der Bank auf Ihre Situation ist...